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20.07.10 - SPD: Abrechnung der Sanierungsbeträge ist keine Abzocke, sondern rechtlich zwingend und sachlich geboten!

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Von: PresseService SPD-Stadtratsfraktion

Der Vize-Chef der SPD-Stadtratsfraktion und baupolitische Sprecher, Günther Karcher, hat eine Versachlichung der Diskussion über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die im Nauwieser Viertel erfolgte Sanierung angemahnt. Grund hierfür ist insbesondere die Stellungnahme des Vereins „Haus & Grund“, der beklagt hatte, dass sich die Immobilien- und Grundeigentümer zu „Melkkühen der Nation“ entwickelten. „Die Lobbyverbände vermitteln ihren Mitgliedern so immer mehr das Bild, man könne alles an Förderung mitnehmen, sei dem Allgemeinwohl aber nichts mehr schuldig.“ Karcher forderte, die Diskussion über Für und Wider der Ausgleichsbeträge dürfe nicht dazu führen, dass die erfolgreich durchgeführte Sanierung kaputt geredet werde.

Die vom Stadtplanungsamt angekündigten Sanierungsbeiträge seien keine Abzocke, sondern vielmehr rechtlich zwingend und sachlich geboten. „Die Frage, ob die Stadt Ausgleichsbeträge erhebt, liegt nicht in ihrem Ermessen. Der Gesetzgeber hat sie im Baugesetzbuch zwingend vorgeschrieben. Sie sind Voraussetzung für die Gesamtabrechnung der Städtebauförderungsmittel.“ Der Ausgleichsbetrag entspreche dem Wertzuwachs eines Grundstücks im Sanierungsgebiet, der durch die städtebauliche Erneuerung bewirkt wurde. Damit werde von den Eigentümern ein anteiliger finanzieller Betrag zu den hohen Sanierungskosten erhoben, die sonst von der Allgemeinheit vor allem über die Städtebauförderung zu tragen sind. Karcher: „Im Ausgleichsbetrag kommt die Sozialbindung des Eigentums zum Ausdruck.“

Die Beträge stellen laut SPD keine zusätzlichen Belastungen dar, schließlich seien die Grundstückseigentümer während der Sanierung des Viertels auch von Erschließungsbeiträgen und Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz befreit gewesen. Zudem können beim Erwerb einer Immobilie im Sanierungsgebiet Steuervorteile geltend gemacht werden: „Dies ist ein Vorteil gegenüber Eigentümern von Grundstücken außerhalb von Sanierungsgebieten. Die Summe der Ausgleichsbeträge stellt nur einen Bruchteil dessen dar, was Bund, Land und Stadt und damit der Steuerzahler als Förderbeträge zur Verfügung gestellt haben.“ Karcher betont, die Eigentümer könnten bei der Abrechnung der Ausgleichsbeträge eigene Aufwendungen zur sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung in Abzug bringen. „Wenn vor diesem Hintergrund der Eindruck vermittelt wird, die Sanierung des Nauwieser Viertels sei unnötig gewesen und zu teuer, dann sägen die dortigen Haus- und Grundeigentümer den Ast ab, auf dem sie sitzen“, so Karcher abschließend.